Klimaschutzfonds
Mit seinem Klimaschutzfonds bezuschusst der Kreis Rendsburg-Eckernförde investive Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Umwelt- und Bauausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anträge sollten spätestens drei Wochen vor einer Sitzung bei der Klimaschutzagentur vorliegen. Die nächsten Sitzungstermine sind dem Sitzungskalender des Kreises zu entnehmen.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzübersicht zur Förderung sowie das Antragsformular, die aktuelle geltende Förderrichtlinie mit allen Förderbedingungen und ein Muster-Hinweisschild zum Download.
Investive Klimaschutzmaßnahmen
Investive Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen und eine nachhaltige Verringerung bzw. Bindung der CO2-Emissionen und/oder weiterer klimaschädlicher Treibhausgase bewirken und die im Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde durchgeführt werden.
Ausgenommen von der Förderung sind der Aus-, Neu- und Umbau von Gebäuden, also z. B. die Dämmung von Bauteilen, der Austausch von Fenstern und Türen u. Ä.
Anlagen zur Speicherung von regenerativen Energien
Unabhängig von einer Förderung durch Dritte können auch die reinen Anschaffungskosten für Anlagen zur Speicherung von regenerativen Energien bezuschusst werden. PV-Anlagen werden seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr gefördert.
Investive Maßnahmen der Klimaanpassung
Unabhängig von einer Förderung durch Dritte werden investive Maßnahmen gefördert, die der Anpassung an den Klimawandel dienen und die eine nachhaltige Reduktion der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen im Kreisgebiet erwirken können. Dies können z. B. Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen, Tiny Forests, Hitzeschutzmaßnahmen oder auch die Anlage von Trinkwasserbrunnen sein.
Kreisangehörige Gemeinden, kreisangehörige Ämter, Schulträger sowie Träger von Kindertageseinrichtungen, als gemeinnützig anerkannte Sportvereine sowie kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft.
Die Förderung erfolgt je nach Fördertatbestand durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der von Drittmittelgebern als förderfähig anerkannten Kosten. Die maximale Höhe der Förderung für investive Maßnahmen in den Klimaschutz beträgt 10.000 €.
Anlagen zur Speicherung von regenerativen Energien werden unabhängig von einer Förderung durch Dritte mit 20 % der reinen Anschaffungskosten, maximal jedoch mit 5.000 € bezuschusst. Für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung sind je nach Förderzweck Zuschüsse bis zu 20.000 € möglich.
Für Kommunen im Kreis Rendsburg-Eckernförde kann abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit auch eine höhere Förderung möglich sein.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag bewilligt werden.
Anträge können laufend per E-Mail an infoksa-rdeck.de bei der
Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH
Marienthaler Str. 17
24340 Eckernförde
eingereicht werden. Die für den Antrag einzureichenden Unterlagen sowie weitere Informationen zum Verfahren sind in der Richtlinie aufgeführt.
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