Mit seinem Klimaschutzfonds bezuschusst der Kreis Rendsburg-Eckernförde investive Klimaschutzmaßnahmen mit bis zu 30%
Was wird gefördert?
Investive Klimaschutzmaßnahmen
Investive Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen und eine nachhaltige Verringerung bzw. Bindung der CO2-Emissionen und/oder weiterer klimaschädlicher Treibhausgase bewirken und die im Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde durchgeführt werden.
Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien
Unabhängig von einer Förderung durch Dritte können auch Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien, z.B. PV-Anlagen, bezuschusst werden.
Investive Maßnahmen der Klimaanpassung
Unabhängig von einer Förderung durch Dritte werden investive Maßnahmen gefördert, die der Anpassung an den Klimawandel dienen und die eine nachhaltige Reduktion der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen im Kreisgebiet erwirken können.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Kreisangehörige Gemeinden, kreisangehörige Ämter, Schulträger sowie Träger von Kindertageseinrichtungen, als gemeinnützig anerkannte Sportvereine sowie kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der von Drittmittelgebern als förderfähig anerkannte Kosten. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 200.000 €.
Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien werden unabhängig von einer Förderung durch Dritte mit 30% der Gesamtkosten, maximal jedoch mit 20.000 € bezuschusst.
Für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung sind je nach Förderzweck Zuschüsse bis zu 25.000 Euro möglich.
Wo und wie kann die Förderung beantragt werden?
Anträge können laufend schriftlich bei der
Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH
Marienthaler Str. 17
24340 Eckernförde
oder per E-Mail (info@ksa-rdeck.de) eingereicht werden.
Die für den Antrag einzureichenden Unterlagen sowie weitere Informationen zum Verfahren sind in der Richtlinie aufgeführt.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Hauptausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn:
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag bewilligt werden.
Sebastian Hetzel (Geschäftsführung)
sebastian.hetzel@ksa-rdeck.de
T. 0172 4331 745