Klimaschutzfonds

Mit seinem Klimaschutzfonds bezuschusst der Kreis Rendsburg-Eckernförde investive Klimaschutzmaßnahmen mit bis zu 30%

Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen und eine nachhaltige Verringerung bzw. Bindung der CO2-Emissionen und/oder weiterer klimaschädlicher Treibhausgase bewirken und die im Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde durchgeführt werden.
Dabei ist es erforderlich, dass für diese Maßnahmen eine Förderung durch Dritte in Höhe von mindestens 20% beantragt oder zugesagt wurde.
Neu: Seit dem 01.01.2023 können auch Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien, z.B. PV-Anlagen, unabhängig von einer Förderung durch Dritte bezuschusst werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Kreisangehörige Gemeinden, kreisangehörige Ämter, Schulträger sowie Träger von Kindertageseinrichtungen, als gemeinnützig anerkannte Sportvereine sowie kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der von Drittmittelgebern als förderfähig anerkannte Kosten. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 300.000 €.
Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien werden unabhängig von einer Förderung durch Dritte mit 20% der Gesamtkosten, maximal jedoch mit 15.000 € bezuschusst.

Wo und wie kann die Förderung beantragt werden?
Anträge können laufend schriftlich bei der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH, Marienthaler Str. 17, 24340 Eckernförde oder per E-Mail (info@ksa-rdeck.de) eingereicht werden.
Die für den Antrag einzureichenden Unterlagen sowie weitere Informationen zum Verfahren sind in der Richtlinie aufgeführt.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Hauptausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn:
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 01.01.2023 ist unschädlich für eine spätere Förderung. Allerdings muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Beginn der Maßnahme der Zuschuss beim Kreis beantragt werden.

Geförderte Projekte

Die Klimaschutzagentur hat im Jahr 2023 zehn Anträge bearbeitet und durch die Förderung mehrere Projekte unterstützt.

Folgende Projekte haben einen Bewilligungsbescheid erhalten und werden gefördert:

  • Neubau eines energieeffizienten Schulgebäudes
  • Neubau einer Kindertagesstätte
  • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung
  • PV-Anlagen für ein Feuerwehrgebäude und KiTa-Einrichtung
  •  und viele weitere Projekte

Die Klimaschutzagentur berät Kommunen zur Antragstellung.

 

Ansprechpartner:

Sebastian Hetzel (Geschäftsführung)
sebastian.hetzel@ksa-rdeck.de
T. 0172 4331 745

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