Für kommunale Klimaschutzmaßnahmen stehen zahlreiche unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung. Diese können sich aus EU-, Bundes-, Landes- oder Kreismitteln zusammensetzen, dadurch ist es schwierig den Überblick zu behalten. Als Beratungsleistung für alle Kommunen im Kreis Rendsburg-Eckernförde unterstützt die Klimaschutzagentur bei der Wahl der richtigen Fördermittel. Für unsere Gesellschafterkommunen bereiten wir entsprechend die Förderanträge vor und unterstützen bei der weiteren Projektbegleitung.
Für den kommunalen Klimaschutz sind insbesondere folgende Förderungen geeignet:
Diese Förderungen werden vom Bund bereitgestellt, die Antragsstellung läuft über die ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft): Übersicht
Es kann eine Förderung von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für eine neue klimafreundliche Heizung und den Einbau dieser beantragt werden. Diese Förderung wird vom Bund bereitgestellt, die Antragsunterlagen sind bei der KfW einzureichen.
Förderungen für Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Übersicht
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Machbarkeits-/Transformationsstudie, andernfalls 40 %.
Zur Entlastung des kommunalen Haushaltes sind Fördermittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen ein wichtiger Bestandteil. Für unsere Gesellschafterkommunen beraten wir zunächst welche Fördermittel am besten zu dem geplanten Projekt passen und bereiten die Fördermittelanträge vor. In Absprache mit der jeweiligen Amtsverwaltung und der Gemeinde wird der Fördermittelantrag gestellt. Sobald der Zuwendungsbescheid eingegangen ist, unterstützt die Klimaschutzagentur bei der Ausschreibung und den weiteren Schritten, um ein erfolgreiches Projekt zu ermöglichen.
Während der gesamten Projektlaufzeit ist die Klimaschutzagentur Ansprechpartner für alle Arbeitsschritte bezüglich der Fördermittel. Bei der Vergabe können wir nur unterstützen, wir sind nicht ermächtigt die Projektvergabe für eine Gemeinde eigenständig durchzuführen. Hierbei bedarf es immer einer Zusammenarbeit zwischen der Klimaschutzagentur, der Verwaltung und der Gemeinde!
Bei Interesse zu den genannten Themen wenden Sie sich bitte an Ihre regionale Ansprechperson. Die Übersicht dazu finden Sie auf der Startseite.