Wärme

Die Wärmeversorgung gilt beim Klimaschutz als „schlafender Riese“. Bundesweit verursachen Gebäude knapp ein Drittel aller Treibhausgasemissionen. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde entstehen sowohl für die kommunalen Einrichtungen als auch für private Haushalte über 90 % der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es mehr Sanierungen und eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien.

Kommunale Wärmewende

Gemeinden und Städte werden zum Vorbild für private Haushalte und Unternehmen, indem sie Schulen, Schwimmbäder und Verwaltungsgebäude sanieren, das Energiemanagement verbessern und Abwärme sowie erneuerbare Energien nutzen. So machen engagierte Verwaltungen ihren Gebäudebestand zukunftsfähig, steigern die Energieeffizienz und senken Kosten. Zugleich motivieren Gemeinden damit ihre Einwohnerinnen und Einwohner selbst mitzumachen.

Ein weiteres Handlungsfeld sind energetische Sanierungen von Quartieren – die Kommunen Bredenbek, Fleckeby, Holtsee, Damp und Sophienhamm haben beispielsweise schon damit begonnen. Dort, wo die Bedingungen es zulassen, sind Wärmenetze zu bauen, die eine zentrale Versorgung ermöglichen. Zudem können Kommunen über Bebauungspläne für mehr Klimaschutz sorgen. Vor Ort ist es wichtig, Bürgerinnen und Bürger über zeitgemäße Sanierungs- und Versorgungsoptionen sowie über Förderprogramme zu informieren.

Unterstützung für unsere Gesellschafterkommunen

Für unsere Gesellschafterkommunen leisten wir folgende Unterstützungsangebote im Bereich der Wärme:

Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung:

Durch das novellierte Energiewende- und Klimaschutzgesetz sind größere Städte und Gemeinden auch in unserem Kreis ab 2022 zu einer Wärme- und Kälteplanung mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität verpflichtet.

Gemäß dem aktuellen Entwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sind auch die Gemeinden mit einer Einwohnerzahl < 100.000 verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 zu erstellen. Für Gemeinden < 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Die Mitarbeiter*innen der Klimaschutzagentur unterstützen die Kommunen mit ihrer fachlichen Expertise während der Projektlaufzeit und bei der Antragstellung zum Einwerben der Fördermittel.

Begleitung bei Quartierskonzepten mit dem Schwerpunkt Wärme:

Detaillierte Informationen finden Sie HIER.

Begleitung beim Sanierungsmanagement:

Detaillierte Informationen finden Sie HIER.

Information zu energetischen Sanierungsmaßnahmen:

Energetische Sanierungen von Gebäuden sind effektive Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz im eigenen Haushalt und der eigenen Liegenschaften der Kommunen. Die Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fensterelementen und Haustüren sowie die Erneuerung der Heizungsanlage und Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Heizsystem sind Maßnahmen, die zu einer CO2-Reduzierung führen.

Die Mitarbeiter*innen der Klimaschutzagentur informieren über die möglichen Fördermittel und stellen Informationsmaterial zur Verfügung.

Wärmekataster

Die Klimaschutzagentur hat ein kreisweites Wärmekataster auf den Weg gebracht, dieses ist öffentlich und kostenlos zugänglich. 

Das Wärmekataster ist eine visuelle Darstellung von Wärmequellen und – senken sowie der Energie- und Wärmebedarfe im Kreisgebiet. Die Daten aus dem Wärmekataster erleichtern die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung und Erstellung der energetischen Quartierskonzepte.

Die Klimaschutzagentur stellt allen Kommunen auf Nachfrage die Daten aus dem Wärmekataster zur Verfügung.

Weitere Informationen und der Zugang zum Wärmekataster sind HIER zu finden.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Für die oben genannten Projekte stehen zum aktuellen Zeitpunkt folgende Fördermittel für Gemeinden /Städte zur Verfügung:

Erstellung der kommunalen Wärmeplanung:

Über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI - Kommunalrichtlinie) ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung förderfähig (Kapitel 4.1.11).

Förderquote: Bis zum 31.12.2023: 90 %, ab dem 01.01.2024: 60 %

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Förderungen für Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 %

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): mind. 10 %

Heizungsoptimierung: 15 %

Anlagentechnik: 15 %

Wärmenetze

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Modul 1: Machbarkeitsstudie für neue Wärmenetze oder Transformationsplan für bestehende Wärmenetze

Modul 2: Förderung für Neubau von Wärmenetzen oder Transformation bestehender Wärmenetze​

Modul 3: Einzelmaßnahmen​

Modul 4: Betriebskostenförderung​

Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Machbarkeits-/Transformationsstudie, ansonsten 40 %.

Ansprechpartnerin:

Lia Liedtke
lia.liedtke@ksa-rdeck.de
T. 0172 4331 220

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