Die Wärmeversorgung gilt beim Klimaschutz als „schlafender Riese“. Bundesweit verursachen Gebäude knapp ein Drittel aller Treibhausgasemissionen. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde entstehen sowohl für die kommunalen Einrichtungen als auch für private Haushalte über 90 % der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es mehr Gebäudesanierungen und eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien.
Städte und Gemeinden werden zum Vorbild für private Haushalte und Unternehmen, indem sie Schulen, Schwimmbäder und Verwaltungsgebäude sanieren, ein Energiemanagement einführen oder dieses verbessern sowie Abwärme und erneuerbare Energien nutzen. Dies macht den kommunalen Gebäudebestand zukunftsfähig, steigert die Energieeffizienz und senkt Kosten. Zugleich motivieren Gemeinden damit ihre Einwohnerinnen und Einwohner selbst mitzumachen.
Ein weiteres Handlungsfeld sind energetische Sanierungen von Quartieren. Dort, wo die Bedingungen es zulassen, können Wärmenetze gebaut und die Gebäude künftig zentral mit Wärme versorgt werden. Zudem können Kommunen über die Ausgestaltung von Bebauungsplänen für mehr Klimaschutz sorgen. Vor Ort ist es wichtig, Bürgerinnen und Bürger über zeitgemäße Sanierungs- und Versorgungsoptionen sowie über Förderprogramme zu informieren.
Für unsere Gesellschafterkommunen leisten wir folgende Unterstützungsangebote im Bereich der Wärme:
Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz sind alle Gemeinden in Deutschland zur Aufstellung von kommunalen Wärmeplänen verpflichtet. Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss dies bis zum 30.06.2028 erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klimaschutzagentur unterstützen die Kommunen mit ihrer fachlichen Expertise während des gesamten Prozesses der Wärmeplanung, beispielsweise durch:
Die Klimaschutzagentur unterstützt ihre Gesellschafterkommunen sowohl beim Einwerben von Fördermitteln als auch durch eine fachliche Begleitung bei der Erstellung des Quartierskonzeptes.
Die Klimaschutzagentur unterstützt ihre Gesellschafterkommunen sowohl beim Einwerben von Fördermitteln als auch durch eine fachliche Begleitung bei der Durchführung des Sanierungsmanagements.
Energetische Sanierungen von Gebäuden sind effektive Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz der eigenen Liegenschaften der Kommunen. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fensterelementen und Haustüren sowie die Erneuerung der Heizungsanlage und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs im Heizsystem sind Maßnahmen, die zu einer CO2-Reduzierung führen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klimaschutzagentur informieren ihre Gesellschafterkommunen über mögliche Fördermittel und stellen Informationsmaterial zur Verfügung.
Die Klimaschutzagentur hat ein kreisweites Wärmekataster auf den Weg gebracht, welches öffentlich und kostenlos zugänglich ist.
Das Wärmekataster ist eine visuelle Darstellung der Energie- und Wärmebedarfe sowie ausgewählter erneuerbarer Wärmequellen im gesamten Kreisgebiet. Die Daten aus dem Wärmekataster erleichtern die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung und Erstellung von energetischen Quartierskonzepten.
In der öffentlich zugänglichen Version des Wärmekatasters sind die Wärmebedarfe aus Datenschutzgründen aggregiert, d. h. für mehrere Gebäude zusammengefasst, dargestellt. Auf Nachfrage stellt die Klimaschutzagentur allen Kommunen im Kreis auch die gebäudescharfen Daten aus dem Wärmekataster zur Verfügung, soweit diese z. B. im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung oder eines energetischen Quartierskonzeptes benötigt werden.
Für die oben genannten Projekte stehen zum aktuellen Zeitpunkt folgende Fördermittel für Städte und Gemeinden zur Verfügung:
Die kommunale Wärmeplanung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Gemäß dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein erhalten die Gemeinden hierfür einen finanziellen Ausgleich. Eine Landesverordnung regelt das Verfahren zur Beantragung entsprechender Abschlagszahlungen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Für den Neu- oder Ausbau von kleineren Wärmenetzen bietet sich anstelle der BEW-Förderung ggf. auch eine Förderung über das Landesprogramm für Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme an.
Die Förderung über das KfW-Programm 432 ist derzeit ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme des Programms ist geplant. Auch auf Landesebene wird es ggf. ähnliche Fördermöglichkeiten geben. Sobald eine Beantragung von Fördermitteln möglich ist, werden an dieser Stelle entsprechende Informationen verlinkt.

Sven Stark
sven.stark@ksa-rdeck.de
T. 0172 4331 737

Minka Nieswand
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T. 0172 4330 290

Niclas Bünning
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T. 0172 4330 300