Zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2045 ist der Ausbau der Solarenergie ein entscheidender Faktor. Die Umwandlung der Sonneneinstrahlung in Strom und Wärme erfolgt hauttpsächlich über Dach- und Freiflächenanlagen, hierbei unterscheiden sich die Techniken der Photovoltaik (Stromgewinnung) und der Solarthermie (Wärmegewinnung). Für den kommunalen Klimaschutz ist die Solarenergie eine wichtige erneuerbare Energiequelle, um die Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften zu einem Großteil sicherzustellen. Neben den kommunalen Liegenschaften spielen Freiflächenanlagen eine wichtige Rolle in der Gemeinde, um die lokale Energiewende zu ermöglichen.
Für unsere Gesellschafterkommunen leisten wir folgende Unterstützungsangebote im Bereich der Solarenergie:
Organisation und Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen/ Messen/ Webinaren, Zusammenstellung von Informationsmaterial
Ausrichtung, Wirtschaftlichkeit, Art der Anlage, Bürgersolaranlage, Empfehlung – die Potenzialanalyse dient als erster Schritt zur Projektierung von Anlagen. Damit können besonders ertragreiche Dächer identifiziert und erste Dächer ausgeschlossen werden. Danach muss eine technische Projektierung mit Statikprüfung durch Dritte und eine Beauftragung zum Bau erfolgen. Wir leisten dabei Hilfestellung bei den Ausschreibungen.
Ermittlung von geeigneten Dachflächen für eine Bürgersolaranlage, Kontaktaufnahme mit Energiegenossenschaften, Angebotseinholung, Vorbereitungen zur Beschlussfassung in der Gemeinde, Begleitung der Umsetzung.
Darstellung der gesetzlichen Klimaziele, Instrumente zur Zielerreichung und Berechnungen für Leistungen durch die Gemeinden. Die Berechnung dient der Planung von Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet aufgrund der gesetzlichen Klimaziele, es erfolgt keine Weißflächenkartierung!
Auswertung mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Erstellung eines Kurzberichtes – kann zur weiteren Planung des Ausbaus der Solarenergie, zum Auflegen von lokalen Förderprogrammen und zur lokalen Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
In den Städten Büdelsdorf, Rendsburg und Eckernförde sowie in den Gemeinden Kronshagen, Molfsee, Sehestedt, Achterwehr, Melsdorf, Schwedeneck, Gettorf, Schülldorf, Bünsdorf, Holzbunge, Osterby und Padenstedt haben öffentliche Informationsabende teilweise mit Infoständen lokaler Fachfirmen und der Verbraucherzentrale stattgefunden. Viele Besucherinnen und Besucher haben diese Gelegenheit wahrgenommen und sich über eine eigene Solaranlage auf dem Dach informiert.
Für das Amt Hüttener Berge, das Amt Schlei-Ostsee und weitere Kreisgemeinden sind Potenzialberechnungen durchgeführt worden. Je nach Eignung der Liegenschaften wird eine Empfehlung ausgesprochen und bei Bedarf die weiteren Schritte bis zum Bau der Anlage eingeleitet. Einen Beispielablauf können Sie sich hier anschauen.
Für alle Gesellschafterkommunen werden Bestandsanalysen erstellt und bei Bedarf vorgestellt.
Die Klimaschutzagentur unterstützt den Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf kommunalen wie auf privaten Dächern mithilfe des Solardachkatasters. Damit lässt sich mit wenigen Klicks herausfinden, wie gut sich eine Dachfläche für eine Solaranlage eignet, nach wie vielen Jahren sich eine Anlage amortisiert und wie viele Treibhausgasemissionen vermieden werden können. Zusätzlich kann die Dacheignung für eine Dachbegrünung ermittelt werden.
Das Solardachkataster ist ein kostenfreies Online-Tool und enthält Daten für das gesamte Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde.
Beim Ausbau der Solarenergie auf Dächern stehen derzeit folgende Fördermittel für Gemeinden/Städte zur Verfügung:
Für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf kommunalen Liegenschaften erhalten Gemeinden/Städte Fördermittel vom Kreis Rendsburg-Eckernförde. Genauere Informationen finden Sie auf der Unterseite des Klimaschutzfonds.
(Stand: 10/2025)
Wird der überschüssige Strom in das öffentliche Netz eingespeist, wird eine Einspeisevergütung gezahlt. Diese richtet sich nach der Größe der Photovoltaikanlage in Kilowattpeak (kWp):
Bei Teileinspeisungsanlagen (Nutzung des Stroms für den Eigenbedarf)
Bei Volleinspeisungsanlagen (Einspeisung zu 100 % in das öffentliche Netz)
Wegfall der Mehrwertsteuer von 19 %
Für die Anschaffung einer PV-Anlage ist seit dem 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr fällig.

Shirley Zwinzscher
shirley.zwinzscher@ksa-rdeck.de
T. 0172 4304 090