Leitlinien für Klimafolgenanpassung und Klimaschutz in der Bauleitplanung

Die Folgen des Klimawandels stellen Kommunen und ihre Bauleitplanung vor zunehmend anspruchsvolle fachliche und rechtliche Herausforderungen. Klimaschutz und Klimaanpassung sind dabei wichtige Belange einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und müssen im Rahmen der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB angemessen berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um zwei eigenständige, aber eng miteinander verbundene Handlungsfelder:
Während der Klimaschutz auf die Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen und damit auf die Begrenzung des Klimawandels abzielt, geht es bei der Klimaanpassung um den Umgang mit bereits eingetretenen und künftig zu erwartenden klimatischen Veränderungen.
Um die Kommunen und Verwaltungen im Kreisgebiet dabei zu unterstützen, beide Themen in der Bauleitplanung angemessen zu berücksichtigen, hat die Klimaschutzagentur zusammen mit dem Klimaanpassungsmanagement des Kreises Leitlinien für Klimafolgenanpassung und Klimaschutz in der Bauleitplanung erstellt.

Hintergrund und Rahmenbedingungen

Die Bauleitplanung bietet den Städten und Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit ein wichtiges Instrument, um Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort umzusetzen. Gleichzeitig unterliegt dieser Bereich einem stetigen Wandel durch neue gesetzliche und politische Rahmenbedingungen, beispielsweise durch das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) und das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG).
Dabei müssen unterschiedliche Interessen und Zielkonflikte berücksichtigt werden, etwa zwischen kostengünstigem Bauen und höheren Klima- und Energiestandards. Übergeordnete kommunale Zielsetzungen sind daher stets mit den Anforderungen des Abwägungsgebots und den konkreten Gegebenheiten der jeweiligen Planung in Einklang zu bringen.

Zweck der Leitlinien

Die Leitlinien dienen der kommunalen Verwaltung und Stadtplanung als fachliche und strategische Orientierung. Sie unterstützen dabei, Klimaschutz und Klimaanpassung frühzeitig in die Bauleitplanung einzubeziehen, vorhandene Handlungsspielräume zu nutzen und die Belange nachvollziehbar in planerische Entscheidungen einzustellen. Gleichzeitig können sie als gemeinsame Grundlage für die Zusammenarbeit mit beauftragten Planungsbüros dienen.

Die Leitlinien enthalten die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sowie Handlungsfelder und beispielhafte Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Beispiele sind bewusst nicht abschließend und sollen die aktuell wesentlichen Handlungsansätze abbilden. Die Leitlinien sind so angelegt, dass sie auch bei sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst langfristig als Orientierung genutzt werden können. Sie ersetzen dabei nicht die erforderliche Einzelfallprüfung und Abwägung mit anderen öffentlichen und privaten Belangen.

Ziele der Leitlinien

  • frühzeitige und vorausschauende Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels
  • Verbesserung des Schutzes von Gebäuden und Siedlungsstrukturen vor Wetterextremen
  • Verringerung von Schäden und Folgekosten durch Extremwetter
  • Stärkung von Klimaschutz und Klimaanpassung in planerischen Entscheidungsprozessen
  • Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung
  • Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden 
  • Förderung einer klimafreundlichen und nachhaltigen Mobilität

Umsetzung in den Kommunen

Die Leitlinien sind als Vorschlag für die kommunale Praxis konzipiert und können an örtliche Rahmenbedingungen und politische Zielsetzungen angepasst werden. Sie können zunächst politisch beraten und – sofern gewünscht – als kommunale politische Leitlinien beschlossen werden. 
Nach einem entsprechenden Beschluss werden sie durch die Verwaltung bei zukünftigen Bauleitplanungen berücksichtigt und den beauftragten Planungsbüros zur Verfügung gestellt.
Die Leitlinien verstehen sich dabei nicht als starres Regelwerk, sondern als gemeinsamer Orientierungsrahmen für Verwaltung und Politik, um Klimaschutz und Klimaanpassung bei zukünftigen Bauleitplanungen angemessen zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

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Miriam Hentrich

Klimaanpassungsmanagerin des Kreises

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Catriona Lenk

Klimaschutzmanagerin, Schwerpunkt Mobilität