Solarenergie

Zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2045 ist der Ausbau der Solarenergie ein entscheidener Faktor. Die Umwandlung der Sonneneinstrahlung in Strom und Wärme erfolgt hautpsächlich über Dach- und Freiflächenanlagen, hierbei unterscheiden sich die Techniken der Photovoltaik (Stromgewinnung) und der Solarthermie (Wärmegewinnung). Für den kommunalen Klimaschutz ist die Solarenergie eine wichtige erneuerbare Energiequelle, um die Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften zu einem Großteil sicherzustellen. Neben den kommunalen Liegenschaften, spielen Freiflächenanlagen eine wichtige Rolle in der Gemeinde, um die lokale Energiewende zu ermöglichen. 

Unterstützung für Gesellschafterkommunen

Für unsere Gesellschafterkommunen leisten wir folgende Unterstützungsangebote im Bereich der Solarenergie: 

Öffentlichkeitsarbeit

Organisation und Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen/ Messen/ Webinaren, Zusammenstellung von Informationsmaterial

Potentialberechnungen: Solarenergie für öffentliche Liegenschaften

Ausrichtung, Wirtschaftlichkeit, Art der Anlage, Bürgersolaranlage, Empfehlung – dient als erster Schritt zur Projektierung von Anlagen. Durch die Prüfung können erste Dächer ausgeschlossen werden, danach muss eine technische Projektierung mit Statikprüfung durch Dritte und eine Beauftragung zum Bau erfolgen. Wir leisten dabei Hilfestellung bei den Ausschreibungen.

Bürgersolaranlagen

Ermittlung von geeigneten Dachflächen für eine Bürgersolaranlage, Kontaktaufnahme mit Energiegenossenschaften, Angebotseinholung, Vorbereitungen zur Beschlussfassung in der Gemeinde, Begleitung der Umsetzung. 

Gesetzliche Zieldarstellung Freiflächenanlagen – Berechnungen für Gemeinden

Darstellung der gesetzlichen Klimaziele, Instrumente zur Zielerreichung und Berechnungen für Leistungen durch die Gemeinden. Dient der Planung von Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet aufgrund der gesetzlichen Klimaziele, es erfolgt keine Weißflächenkartierung! 

Bestandsanalyse an Photovoltaikanlagen in den Gemeinden/Ämtern

Auswertung mit dem Marktstammregister, Erstellung eines Kurzberichtes – kann zur weiteren Planung des Ausbaus der Solarenergie, zum Auflegen von lokalen Förderprogrammen und zur lokalen Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.

Durchgeführte & laufende Projekte

Öffentliche Informationsveranstaltungen und Webinare: 

In den Städten Büdelsdorf, Rendsburg, Eckernförde und in den Gemeinden Kronshagen, Molfsee und Sehestedt haben öffentliche Informationsabende teilweise mit Infoständen lokaler Fachfirmen und der Verbraucherzentrale stattgefunden. Viele BesucherInnen haben diese Gelegenheit wahrgenommen und sich über eine eigene Solaranlage auf dem Dach informiert. Die Vortragsfolien der Referenten sind unter Vergangene Veranstaltungen nachzuschauen. 

Potentialberechnungen für kommunale Liegenschaften:

Für das Amt Hüttener Berge, das Amt Schlei-Ostsee und weitere Kreisgemeinden sind Potentialberechnungen durchgeführt worden. Je nach Eignung der Liegenschaften, wird eine Empfehlung ausgesprochen und bei Bedarf die weiteren Schritte bis zum Bau der Anlage eingeleitet. Ein Beispielablauf können Sie sich hier anschauen. 

Bestandsanalysen:

Für alle Gesellschafterkommunen wurden Bestandsanalysen erstellt und bei Bedarf vorgestellt. 

Solardachkataster

Die Klimaschutzagentur unterstützt den Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dächern mithilfe des Solardachkatasters. Damit lässt sich mit wenigen Klicks herausfinden, wie gut sich eine Dachfläche für eine Solaranlage eignet, nach wie vielen Jahren sich eine Anlage amortisiert und wie viele Treibhausgasemissionen vermieden werden können. Zusätzlich kann die Dacheignung für eine Dachbegrünung ermittelt werden. 

Das Solardachkataster ist ein kostenfreies Online-Tool und enthält Daten für das gesamte Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde. 

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Beim Ausbau der Solarenergie auf Dächern stehen derzeit folgende Fördermittel für Gemeinden/Städte zur Verfügung: 

Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf kommunalen Liegenschaften erhalten Gemeinden/Städte Fördermittel vom Kreis Rendsburg-Eckernförde. Genauere Informationen finden Sie auf der Unterseite des Klimaschutzfonds.

Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2023

Wird der überschüssige Strom in das öffentliche Netz eingespeist, wird eine Einspeisevergütung gezahlt. Diese richtet sich nach der Größe der Photovoltaikanlage (in Kilowattpeak kWp):

Bei Teileinspeisungsanlagen (Nutzung des Stroms für den Eigenbedarf)

- <10 kWp = 8,2 cent/kwh

- >10 kWp < 40 kWp = 7,1 cent/kWh

- >40 kWp < 100 kWp = 5,8 cent/kWh

Bei Volleinspeisungsanlagen (Einspeisung zu 100% in das öffentliche Netz)

- <10 kWp = 13 cent/kWh

- >10 kWp = 10,9 cent/kwh

Wegfall der Mehrwertsteuer von 19% 

Ansprechpartnerin:

Dorina Ludwig
dorina.ludwig@ksa-rdeck.de
T. 0172 4331 832

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