Fördermittelakquise

Für Klimaschutzmaßnahmen in der Kommune stehen zahlreiche unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung. Diese können sich aus EU-, Bundes-, Landes- oder Kreismitteln zusammensetzen, dadurch ist es schwierig den Überblick zu behalten. Als Beratungsleistung für alle Kommunen im Kreis Rendsburg-Eckernförde unterstützt die Klimaschutzagentur bei der Suche der richtigen Fördermittel. Für unsere Gesellschafterkommunen bereiten wir entsprechend die Förderanträge vor und unterstützen bei der weiteren Projektbegleitung. 

Fördermittel für den kommunalen Klimaschutz

Für den kommunalen Klimaschutz sind insbesondere folgende Förderungen geeignet: 

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) - Kommunalrichtlinie

Diese Förderungen werden vom Bund bereitgestellt, die Antragsstellung läuft über die ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) - Übersicht

KfW Programm 432 - Energetische Quartierskonzepte/ Sanierungsmanagement

Über die Förderrichtlinie 432: Energetische Stadtsanierung der KfW werden Quartierskonzepte in Kombination mit der Invesitionsbank SH gefördert.

Förderquote: 75 % + 15 % = 90 %

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen

Förderungen für Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - Übersicht

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Modul 1: Machbarkeitsstudie für neue Wärmenetze oder Transformationsplan für bestehende Wärmenetze

Modul 2: Förderung für Neubau von Wärmenetzen oder Transformation bestehender Wärmenetze​

Modul 3: Einzelmaßnahmen​

Modul 4: Betriebskostenförderung​

Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Machbarkeits-/Transformationsstudie, ansonsten 40 %.

Erstellung der kommunalen Wärmeplanung:

Über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI - Kommunalrichtlinie) ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung förderfähig (Kapitel 4.1.11).

Förderquote: Bis zum 31.12.2023: 90 %, ab dem 01.01.2024: 60 % 

Unterstützung für Gesellschafterkommunen

Zur Entlastung des kommunalen Haushaltes, sind Fördermittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen ein wichtiger Bestandteil. Für unsere Gesellschafterkommunen beraten wir zunächst welche Fördermittel am besten zu dem geplanten Projekt passen und bereiten die Förderanträge vor. In Absprache mit der jeweiligen Amtsverwaltung und der Gemeinde wird der Förderantrag gestellt. Sobald der Zuwendungsbescheid eingegangen ist, unterstützt die Klimaschutzagentur bei der Ausschreibung und der weiteren Schritte, um ein erfolgreiches Projekt zu ermöglichen. 

Während der gesamten Projektlaufzeit ist die Klimaschutzagentur Ansprechpartner für alle Arbeitsschritte bezüglich der Fördermittel. Bei der Vergabe können wir nur unterstützen, wir sind nicht ermächtigt die Projektvergabe für eine Gemeinde eigenständig durchzuführen. Hierbei bedarf es immer einer Zusammenarbeit zwischen der Klimaschutzagentur, der Verwaltung und der Gemeinde!

Ansprechperson

Bei Interesse zu den genannten Themen, wenden Sie sich bitte an Ihre regionale Ansprechperson. Die Übersicht dazu finden Sie auf der Startseite